Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Veranstaltungstermin: 13. Oktober 2022 um 18:30
Veranstaltungsort: Druckwerk, Ottostr. 29, Trier
„Vertragt ihr euch oder habt ihr schon geerbt?“ dieser geflügelte Satz ist nur allzu oft die Wahrheit. Oftmals sind dies (Erb-)Streitereien folge von fehlerhaften und ungenauen Formulierung im Testament. Oftmals führen diese Auseinandersetzungen zu unüberbrückbaren Zerwürfnisse oder enden in jahrelangen Rechtsstreitigkeiten. Auch gibt es beim Verfassen einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Unklarheiten, die gegebenenfalls beim Eintreten des Versorgungsfalles zu größeren Problemen führen können.
Dieser Veranstaltung gibt wichtige Einblicke in die richtige Vorsorge und beantwortet viele Fragen im Bezug auf ein Testament.
Wir freuen uns, dass wir Frau Rechtsanwältin Porten-Biwer für diese interessante und wichtige Thema gewinnen konnten.
Frau Porten-Biwer ist Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht und ausschließlich im Bereich des Erbrechts und des Familienrechts tätig.
Im Erbrecht bezieht sich ihre Tätigkeit insbesondere auf folgende Schwerpunkte:
- Testamentsgestaltung
- Gestaltung von Regelungen der vorweggenommenen Erbfolge/lebzeitiger Übertragungen
- Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Vertretung und Beratung bei Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
- Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen/Vermächtnisansprüchen
- Testamentsvollstreckungen