Eine letzte Ruhestätte für Ihren Liebling
Der Trierer Tierfriedhof war ein Jahrzehnte langes Anliegen der Tierfreunde in Trier, dem der Wunsch zugrunde lag, von Ihrem Heimtier würdevoll Abschied nehmen zu können. Für viele Tierhalter ist allein der Gedanke, dass das Tier, das jahrelang Begleiter, Lebensgefährte und Seelentröster war und stets einen Platz im Herzen behalten wird, entsorgt werden muss, verständlicherweise unerträglich. Vor allem trifft dies diejenigen Tierhalter, die über keinen Garten für die Beerdigung des Tieres verfügen oder wegen der gesetzlichen Bestimmungen ihr verstorbenes Haustier nicht auf dem eigenen Grundstück eingraben dürfen. Mit der Errichtung des Tierfriedhofs, direkt neben dem Trierer Tierheim in Zewen, schließt sich diese Lücke.
<h4>Pachtzeit eines Tiergrabes</h4>
Die Pachtdauer für eine Grabstelle beträgt drei Jahre. Eine Verlängerung der Pachtzeit ist einmalig um weitere drei Jahre möglich und muss spätestens sechs Monate vor Ablauf der Pachtzeit schriftlich bei der Geschäftsstelle des Tierschutzvereins Trier und Umgebung e.V. beantragt werden. Nach Ablauf der Pachtzeit erlischt jeglicher Anspruch auf die Grabstelle und die noch auf ihr befindlichen Gegenstände. Eine Benachrichtigung des Pächters erfolgt nicht.
<h4>Die Grabstelle auf dem Tierfriedhof</h4>
Die zugewiesene Grabstelle wird mit einer Ordnungsnummer gekennzeichnet, die nicht verändert werden darf.
Die Graburnen müssen biologisch abbaubar sein (Biournen)
Pflanzen aller Art dürfen auf der Grabstelle nicht höher als 30 cm sein. Das Anpflanzen von Sträuchern und Bäumen ist nicht gestattet. Es dürfen nur schlichte Grabtafeln (liegend), Findlinge o.ä. verwendet werden. Für Schäden durch Umstürzen von Grabtafeln haftet der Grabpächter. Die Verwendung von Symbolen religiöser Glaubensgemeinschaften oder religiösem Charakters sind zu unterlassen und werden ggf. auf Kosten des Pächters ohne Anmahnung entfernt.
Jeglicher Grabschmuck muss biologisch abbaubar sein. Das Grab darf nicht mit Kieselsteinen bestreut werden. Für die Pflege und Instandhaltung der Grabstelle ist der Pächter verantwortlich. Gartengeräte und andere Werkzeuge können nicht zur Verfügung gestellt werden.
Wird ein Grab nicht ordnungsgemäß gepflegt, hat der Grabpächter auf schriftliche Aufforderung des Tierschutzvereins, innerhalb einer angemessenen Frist, die Grabstätte in Ordnung zu bringen. Zusätzlich erfolgt ein zweimonatiger Hinweis auf dem Grabfeld. Wird die Aufforderung nicht befolgt, kann das Grab vom Tierschutzverein Trier geräumt werden und beseitigt werden. Die Kosten hierfür trägt der Pächter.
Laute Musik und unangemessenes Verhalten ist zu unterlassen.
Zum Wässern der Pflanzen ist eine Wasserstelle eingerichtet worden.
<h4>Gebühren für die Pachtdauer</h4>
Es werden ausschließlich Urnengräber angeboten. Der Preis gilt für eine Pachtzeit von 3 Jahren und ist jährlich zu entrichten.
Bei Verzug der Pachtgebühr wird nach zweimaliger, erfolgloser Aufforderung die Grabstelle auf Kosten des Pächters geräumt
Urnengrab: 125 Euro/Jahr – Größe ca. 40 x 40 cm
Verlängerung um weitere drei Jahre: 150 Euro/Jahr
<h4>Nutzung der Grabstätte</h4>
Der Tierfriedhof ist nicht der Öffentlichkeit zugänglich. Die Grabpächter erhalten bei der Pachtung einen Schlüssel vom Friedhofstor gegen Hinterlegung einer Pfandgebühr und verpflichten sich, das Tor nach einem Friedhofsbesuch zu verschließen.
Urnen von Hunden, Katzen und kleine Haustiere, wie z.B. Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen sowie Vögel können auf dem Friedhof beigesetzt werden. Die Pacht und anfallende Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Das Betreten der Rasenflächen und Grabstellen ist nicht gestattet.
Lebende Kleintiere, wie Hunde, Katzen, etc., dürfen nicht mitgeführt werden. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
<h4>Haftung</h4>
Der Pächter haftet für jeglichen durch ihn verursachten Schaden. Der Besuch des Tierfriedhofs erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Für Diebstähle, Beschädigungen der Grabstelle durch Dritte oder höhere Gewalt kann der Tierschutzverein Trier und Umgebung e.V. keine Haftung übernehmen.
<h4><strong>Gültigkeit der Friedhofsordnung</strong></h4>
Die Friedhofsordnung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Die Neuregelung gilt nicht für bestehende Pachtverträge.
Die Nichtbeachtung der Friedhofsordnung kann zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrages durch den Pachtgeber führen.
Der Vorstand